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Verfahrenstechnische Informationen

1. Wichtig

Eine Zeichnung von OGA oder sonstigen Produkten sollte erst nach Kenntnisnahme der geltenden aufsichtsrechtlichen Dokumente erfolgen. Die Verkaufsprospekte, KIID (wesentliche Anlegerinformationen) und Jahresberichte jedes von der „Autorité des marchés financiers“ (Frankreich) zugelassenen und/oder genehmigten OGA und die Verkaufsprospekte und KIID jedes von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ (Luxemburg) zugelassenen OGA sind auf dieser Website verfügbar.

Die sonstigen aufsichtsrechtlichen Dokumente sind auf Anfrage bei Carmignac, 24, place Vendôme, Paris (75001) erhältlich.

Die Anlage in Finanzinstrumenten kann Risiken unterliegen. Der Wert einer SICAV-Aktie oder eines FCP-Anteils spiegelt den Wert der gehaltenen Wertpapiere und Vermögenswerte wider und unterliegt den Kursschwankungen der Börsen. Der Anleger kann das angelegte Kapital ganz oder teilweise verlieren, da OGA keine Kapitalgarantie bieten.

2. Referenzindikatoren

  • Notierungen: Die Daten betreffend die Referenzindikatoren werden von Dritten zur Verfügung gestellt und sind deren alleiniges Eigentum. Der veröffentlichte Index gibt den Schlussstand wieder.

  • Die "Aktien"-Indizes der Referenzindikatoren wurden bis zum 31.12.2012 ohne Dividenden berechnet. Sie werden seit dem 01.01.2013 mit Wiederanlage der Nettodividenden berechnet und ihre Wertentwicklungen werden mithilfe der Verkettungsmethode dargestellt.

3. Richtlinien für die beste Auswahl

Sämtliche Anbieter von Anlagedienstleistungen sind verpflichtet, bei der Ausführung von Aufträgen infolge von Anlageentscheidungen in Verbindung mit Portfolios im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln.

In diesem Zusammenhang ist Carmignac in seiner Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft und angesichts der Art seiner Geschäftstätigkeit insbesondere zur Auswahl von Intermediären verpflichtet, deren Ausführungsrichtlinien das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung der für Rechnung seiner Kunden übermittelten Aufträge gewährleisten.

Gleichwohl bleibt Carmignac für die bestmögliche Ausführung bestimmter unmittelbar am Markt getätigter Transaktionen verantwortlich.

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften hat Carmignac Richtlinien für die Auftragsausführung eingeführt, die bei der Ausführung von Kundenaufträgen das bestmögliche Ergebnis gewährleisten sollen. Die Richtlinien zur Ausführung von Aufträgen sehen insbesondere vor, dass die Aufträge erfasst sowie unter Berücksichtigung der Marktbedingungen zügig und genau bearbeitet werden.

Diese Richtlinien zur Ausführung von Aufträgen beruhen auf:

– einem genormten Verfahren für die Auswahl von Finanzintermediären und Gegenparteien;

– einem Verfahren für die Auswahl der Ausführungsorte;

– einem Verfahren für die Analyse und Auswahl der von den Dienstleistungsanbietern im Rahmen der „Best Execution“ (bestmögliche Ausführung) erstellten Berichte.

Im Hinblick auf die beste Ausführung der Börsenorders werden die Intermediäre von Carmignac nach mehreren Kriterien ausgewählt.

Die ausgewählten Kriterien sind sowohl quantitativer als auch qualitativer Art. Sie sind von den Märkten abhängig, auf denen die Intermediäre ihre Dienstleistungen anbieten. Dies gilt für geografische Zonen (auf weltweiter, paneuropäischer und nationaler Ebene tätige Intermediäre) ebenso wie für gehandelte Finanzinstrumente (auf Aktien- oder Zinsmärkte, Wandelanleihen oder Derivate spezialisierte Intermediäre).

Sämtliche Analysekriterien unterliegen einer Bewertung, der ein Gewichtungskoeffizient zugewiesen wurde. Dies ermöglicht die Vergabe einer Gesamtnote für jeden Intermediär und die anschließende Aufstellung eines Rankings sämtlicher analysierter Intermediäre, um schließlich eine Liste ausgewählter Intermediäre zu erstellen.

Die Analysekriterien beziehen sich vor allem auf die finanzielle Stabilität, die Schnelligkeit und die Qualität bei der Bearbeitung und Ausführung der Aufträge, auf die Vermittlungsgebühren sowie die Verfügbarkeit und die Proaktivität der Ansprechpartner.

Die Bewertungstabellen für die Intermediäre werden jährlich aktualisiert. Auf dieser Grundlage wird auch die Liste der ausgewählten Intermediäre jährlich überarbeitet.

Die oben stehende Kurzfassung unserer Auswahlrichtlinien wird angepasst, sobald die Richtlinien aktualisiert werden. Die Richtlinien können auf Anfrage im gesamten Wortlaut von der Verwaltungsgesellschaft bezogen werden.

4. Richtlinie zur Handhabung von Interessenkonflikten

Carmignac ergreift sämtliche Maßnahmen, die zur Erkennung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Anlagedienstleistungen, damit verbundenen Leistungen oder der Verwaltung von OGA erforderlich sind.

Carmignac verfügt gemäß den geltenden Vorschriften über eine Richtlinie zur Handhabung von Interessenkonflikten. Diese Richtlinie wird der Größe, der Organisation, der Art, der Bedeutung und der Vielschichtigkeit der Geschäftstätigkeit von Carmignac gerecht. Sie sieht Verfahren und Maßnahmen vor, die für die Handhabung von Interessenkonflikten zu befolgen beziehungsweise zu ergreifen sind, und die vorrangig das Interesse des Kunden schützen und die Integrität der Märkte wahren sollen. 
Diese Richtlinien sind auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.


Gemäß den gesetzlichen Vorschriften führt und pflegt Carmignac auch ein Register, in dem erforderlichenfalls die Situationen aufgeführt werden, in denen es zu einem Interessenkonflikt kam.

Sofern die von Carmignac für die Handhabung von Interessenkonflikten getroffenen organisatorischen beziehungsweise verwaltungstechnischen Maßnahmen nicht ausreichen, um mit hinreichender Sicherheit die Gefahr einer Schädigung der Anlegerinteressen zu vermeiden, hat die Gesellschaft die Anleger unmissverständlich über die allgemeine Art und/oder die Ursache dieser Interessenkonflikte zu unterrichten.

Darüber hinaus führte die Identifizierung von Interessenkonflikten zur Erstellung einer Kategorisierung von Interessenkonflikten. Diese Kategorisierung erfasst die Situationen, die Anlass zu Interessenkonflikten geben oder geben könnten.Sie ermöglicht die Erkennung und gegebenenfalls die angemessene Handhabung von Interessenkonflikten, die bei der Erbringung von Dienstleistungen zwischen den Interessen von Carmignac und den Interessen seiner Kunden oder zwischen den Interessen mehrerer Kunden auftreten könnten. Es geht hierbei insbesondere um die Identifizierung und die Kontrolle:

– der Beteiligung eines Mitarbeiters an einer oder mehreren Anlagedienstleistungen, die von der Verwaltungsgesellschaft angeboten werden,

– der Trennung von Aktivitäten, die Interessenkonflikte erzeugen könnten (beispielsweise Eigenhandel und Handel auf fremde Rechnung),

– der Verbreitung vertraulicher oder eingeschränkt zugänglicher Informationen innerhalb der Verwaltungsgesellschaft,

– der gesellschaftlichen Ämter, die von Mitarbeitern der Verwaltungsgesellschaft privat oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ausgeübt werden,

– der gezahlten oder erhobenen Provisionen für durch die Verwaltungsgesellschaft oder zu ihren Gunsten erbrachte Dienstleistungen oder ausgeübte Tätigkeiten,

– der Art der Mitarbeitervergütung im Rahmen des Vertriebs von Finanzprodukten,

– der Vergünstigungen oder Präsente, die Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit möglicherweise erhalten,

– des Risikos von Interessenkonflikten in Verbindung mit dem Auswahlverfahren für Intermediäre und Dienstleister,

– der Einführung eines Verfahrens zur Handhabung von Vorfällen, das den Vorrang der Interessen des Kunden wahren soll,

– der Einführung eines Verfahrens für Transaktionen auf eigene Rechnung,

– der Einführung eines Verfahrens für Geschenke an und/oder von Kunden und Dienstleister(n).

5. Bericht über die Vermittlungsgebühren 2020

Da die Verwaltungsgesellschaft Dienstleistungen zur Unterstützung bei Anlageentscheidungen und Auftragsausführung in Anspruch genommen hat, welche im vorangegangenen Geschäftsjahr den Betrag von 500.000 EUR überstiegen haben, wird gemäß Artikel 319-14 und 321-119 der allgemeinen Bestimmungen der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF) ein Dokument mit der Kennzeichnung "Bericht über die Vermittlungsgebühren".

a) Bedingungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Unterstützung bei Anlageentscheidungen und Auftragsausführung („SADIE“) im Jahr 2020

Im Laufe des Jahres 2020 hat Carmignac Dienstleistungen im Rahmen von Provisionsaufteilungsvereinbarungen zur Unterstützung von Anlageentscheidungen und zur Auftragsausführung in Anspruch genommen.

b) Prozentualer Anteil der 2020 im Rahmen von Vereinbarungen zur Bündelung der Research-Kosten an Dritte gezahlten Gebühren

Die Gebühren für Dienstleistungen im Rahmen von Provisionsaufteilungsvereinbarungen zur Unterstützung von Anlageentscheidungen, die im Rahmen von Vereinbarungen zur Bündelung der Research-Kosten auf das „gesonderte Research-Konto“ (Research Payment Account, RPA) gezahlt wurden, beliefen sich auf 50% aller im Laufe des Jahres 2020 von den Portfolios im Bereich „Aktien“ getragenen Vermittlungsgebühren.

c) Verteilung der Vermittlungsgebühren auf die Auftragsausführung und die Unterstützung von Anlageentscheidungen

Vermittlungsgebühren für die Annahme, Übermittlung und Ausführung von Aufträgen: 50%

Vermittlungsgebühren für Dienstleistungen zur Unterstützung bei Anlageentscheidungen und Auftragsausführung: 50%

Diese Aufteilung gilt für Aktien, die über OGA gehandelt und gehalten werden.

Für die anderen Anlageklassen (Zins-, Devisen- und derivative Instrumente) entsprachen die Vermittlungsgebühren für Dienstleistungen zur Annahme, Übermittlung und Ausführung von Aufträgen 100% der gezahlten Gebühren.

d) Maßnahmen zur Vermeidung oder Beilegung potenzieller Interessenkonflikte bei der Auswahl von Dienstleistern

Die Auswahl und Bewertung der Dienstleister erfolgt ordnungsgemäß im Rahmen des Verfahrens zur Auswahl von Finanzintermediären und der Richtlinie über Interessenkonflikte.

6. Zusammenfassung der Anlegerrechte

6.a. Behandlung von Kundenreklamationen

Carmignac hat einen operativen Ablauf zur schnellen und effizienten Behandlung von kundenseitigen Reklamationen geschaffen, der laufend aktualisiert wird. Sämtliche Reklamationen können an die Compliance-Abteilung gesendet werden: entweder per E-Mail an complaints@carmignac.com oder per Post an CARMIGNAC GESTION, 24 place Vendôme Paris, Frankreich (französische Anleger) und an Carmignac Gestion Luxembourg, City Link, 7, rue de la Chapelle – L-1325 Luxemburg (alle anderen Anleger). Die Verwaltungsgesellschaft bestätigt den Eingang der Reklamation innerhalb von maximal zehn Geschäftstagen nach Eingang der Reklamation, sofern der Kunde nicht schon innerhalb dieser Frist eine Antwort bekommt. Außer im Fall ungewöhnlicher und gerechtfertigter Umstände lässt sie dem Kunden innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Reklamation eine Antwort zukommen.

Für Frankreich: Besteht weiterhin Uneinigkeit, kann der Kunde eine Vermittlungsstelle kontaktieren, darunter den Vermittler der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde AMF. Die Kontaktdaten des Vermittlers der AMF lauten wie folgt: Autorité des marchés financiers, Médiateur de l'AMF, 17 Place de la Bourse 75082 PARIS CEDEX 02. Das Antragsformular für eine Vermittlung durch die AMF sowie die Vermittlungscharta können auf http://www.amf-france.org. aus dem Internet heruntergeladen werden.

Für Luxemburg: Sofern Uneinigkeit besteht oder binnen eines Monats ab Zusendung der Reklamation keine Eingangsbestätigung/Antwort zugesandt wird, kann der Kunde die zuständige Behörde kontaktieren:

  • entweder per Post an die Commission de Surveillance du Secteur Financier, L-2991 Luxemburg;

  • oder per E-Mail an die Adresse: direction@cssf.lu. Das Antragsformular für eine Beilegung durch die CSSF sowie die in dieser Sache geltenden Texte sind im Internet auf der Website http://www.cssf.lu einsehbar.

6.b. Grenzüberschreitende Beschwerden

Alternativ können Sie FIN-NET für grenzüberschreitende Beschwerden nutzen, wenn Sie in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums leben, eine Beschwerde gegen einen Finanzdienstleister in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums einreichen möchten, Beschwerde eingereicht haben, mit dem Ergebnis jedoch nicht zufrieden sind und erfahren wollen, welche außergerichtliche Stelle den Streit beilegen könnte.

Für die Einreichung einer Beschwerde bei einem FIN-NET-Mitglied haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
Laden Sie das FIN-NET-Formular für grenzüberschreitende Beschwerden Senden Sie es anschließend per E-Mail oder Post an ein FIN-NET-Mitglied in Ihrem eigenen Land oder dem Land der Verwaltungsgesellschaft des Fonds. Wenden Sie sich direkt an ein FIN-NET-Mitglied und bitten Sie um Unterstützung. Sie erhalten dort die Kontaktdaten aller Mitglieder in den einzelnen Ländern.

7. Hinweis zu Solvency II

Gemäß den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der Richtlinie Nr. 2004-07 der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (AMF) ergeben, setzen wir Sie davon in Kenntnis, dass Carmignac nach einer Frist von mindestens 48 Stunden ab der letzten Veröffentlichung des Nettoinventarwerts die Zusammensetzung des Portfolios seiner Fonds mitteilen kann, um den Bedürfnissen professioneller Anleger Rechnung zu tragen, die den Anforderungen der Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II) unterliegen. Die in diesem Rahmen mitgeteilten Informationen sind streng vertraulich und dürfen ausschließlich für die Berechnung der Kapitalanforderungen verwendet werden. Sie dürfen unter keinen Umständen zu verbotenen Praktiken wie "Market Timing" oder "Late Trading" durch Anteilinhaber führen, die Kenntnis von diesen Informationen haben.

8. Nebenverwahrer-Liste

In bestimmten Ländern delegieren Verwahrer die Verwahrfunktion:

9. Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik von Carmignac Gestion ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Grundsätze der Vergütungspolitik werden in regelmäßigen Abständen durch den Vergütungs- und Nominierungsausschuss geprüft und an die sich ändernden regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst. Die Vergütungspolitik enthält eine Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen. Ein Papierexemplar ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.

Die Vergütungspolitik von Carmignac Gestion Luxembourg ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Grundsätze der Vergütungspolitik werden in regelmäßigen Abständen durch den Vergütungs- und Nominierungsausschuss geprüft und an die sich ändernden regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst. Die Vergütungspolitik enthält eine Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen. Ein Papierexemplar ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.

Weitere Informationen zum Vergütungs- und Nominierungsausschuss finden Sie unter: Unternehmensführung

10. Stellungnahme zu moderner Sklaverei

Carmignac Gestion Luxembourg S.A. (die „Gesellschaft“) wurde nach dem Recht des Großherzogtum Luxemburgs gegründet und verfügt über eine Geschäftsstelle in Großbritannien. Die Gesellschaft gehört zur Carmignac-Gruppe, die einer der größten Anlageverwalter in Europa ist und über mehr als 27 Jahre Erfahrung bei der Vermögensverwaltung verfügt. Die Gesellschaft ist von der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier) zugelassen und ihre Geschäftsstelle in Großbritannien wird von der britischen Finanzaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority) überwacht.

Die Gesellschaft verfolgt im Hinblick auf moderne Sklaverei und Menschenhandel eine Null-Toleranz-Politik und hat sich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Logistikkette demselben Ansatz folgt. Die Gesellschaft geht aufgrund der Art ihrer Tätigkeiten davon aus, dass das Risiko einer Beteiligung an Menschenhandel und moderner Sklaverei begrenzt ist. Dennoch nimmt die Gesellschaft derzeit eine Überprüfung der einzelnen Glieder ihrer Logistikkette vor, um jeglichen Verstoß in dieser Hinsicht ausschließen zu können. Darüber hinaus entwickelt die Gesellschaft Richtlinien und Verfahren zur Überprüfung der Dienstleister vor Beginn einer jeglichen Geschäftsbeziehung und zur Einbindung einschlägiger Bestimmungen in die mit den Dienstleistern geschlossenen Verträge. Damit soll sichergestellt werden, dass die Dienstleister die Vorschriften des britischen Gesetzes über moderne Sklaverei (Modern Slavery Act) ebenfalls einhalten. Des Weiteren müssen Mitarbeiter ein strenges Einstellungsverfahren durchlaufen und unterliegen dem lokalen Arbeitsrecht.

Betroffene Mitarbeiter besuchen regelmäßig Fortbildungen zu diesem Thema.

Die vorliegende Erklärung wurde von der Geschäftsführung der Gesellschaft genehmigt.

11. Research-Zahlungskonto (Research Payment Account, RPA) – Selbstauskunft

Bitte klicken Sie hier, um auf das Formular zur Offenlegung des Research-Zahlungskonto (Research Payment Account, RPA) – Selbstauskunft

12. Marktsondierung

Für Anfragen im Zusammenhang mit Marktsondierungen senden Sie bitte eine E-Mail an marketsounding@carmignac.com. Die Abteilung für Compliance und interne Kontrollen wird sich umgehend bei Ihnen melden, um die nächsten Schritte zu besprechen. Bitte sehen Sie davon ab Carmignac Mitarbeiter direkt anzusprechen, sondern wenden Sie sich vorrangig mit den Abteilungen für Compliance und interne Kontrollen in Verbindung.

13. Einrichtungen, die Anlegern gemäß Artikel 92 der Richtlinie 2009/65 / EG zur Verfügung gestellt werden

14. Sustainability-related Disclosures

SFDR EU 2019/2088 ARTICLE 4 - No consideration of adverse impacts of investment decisions on sustainability factors

Carmignac does not consider adverse impacts of investment decisions on sustainability factors in accordance with article 4 paragraph 1 (b) of the SFDR as the implementation of the regulatory framework remains pending. The management company is knowledgeable of the criteria noted in Annex 1 of the draft Regulatory Technical Standards (“RTS”), the level 2 European regulation accompanying the SFDR, published on 2 February 2021. The management company will continue to observe the regulatory development closely and will reconsider this decision after the finalisation of the RTS and its final ratification.

SFDR EU 2019/2088 ARTICLE 10 - Sustainability-related information Disclosures
For relevant funds, Carmignac issued specific disclosure documents per fund according to the fact that they promote environmental or social characteristics (“article 8” funds) or that that have sustainable investments as their objective (“article 9” funds): Article 10 SFDR Disclosure


CARMIGNAC GESTION
24, place Vendôme - F - 75001 Paris
Tel. : (+33) 01 42 86 53 35
Von der AMF zugelassene Portfolioverwaltungsgesellschaft
Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 13.500.000 Euro - Handelsregister Paris B 349 501 676

CARMIGNAC GESTION LUXEMBOURG
City Link - 7, rue de la Chapelle - L - 1325 Luxembourg
Tel. : (+352) 46 70 60 1
Tochtergesellschaft der Carmignac Gestion
Von der CSSF zugelassene Investmentfondsverwaltungsgesellschaft
Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 23.000.000 Euro - Handelsregister Luxembourg B67549


Rechtliche Hinweise

Die hier dargestellten Informationen stellen weder einen Vertragsbestandteil noch eine Anlageberatung dar. Diese Informationen können unvollständig sein und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Wertverläufe zu. Für bestimmte Personen oder Länder kann der Zugang zu den Fonds beschränkt sein. Sie dürfen insbesondere weder direkt noch indirekt einer „US-Person“ wie in der US-amerikanischen „S Regulation“ und/oder im FATCA definiert bzw. für Rechnung einer solchen US-Person angeboten oder verkauft werden. Die Fonds sind ist mit einem Kapitalverlustrisiko verbunden. Die Risiken und Kosten sind in den Wesentlichen Anlegerinformationen (WAI) / im Kundeninformationsdokument (KID) beschrieben. Die Prospekte, WAI / KID und Jahresberichte der Fonds stehen auf dieser Website zur Verfügung und sind auf Anforderung bei der Verwaltungsgesellschaft bzw. in Österreich bei der Ersten Bank der österreichischen Sparkassen AG OE 01980533/ Produktmanagement Wertpapiere, Petersplatz 7, 1010 Wien, erhältlich. Die Wesentlichen Anlegerinformationen / die Kundeninformationsdokumente sind dem Zeichner vor der Zeichnung auszuhändigen.