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Update nachhaltige investitionen

Carmignac Portfolio

  • Veröffentlicht am
  • Länge
    8 Minuten Lesedauer

17 . Juli 2023, Luxemburg

Mitteilung an die anteilsinhaber

1. Einleitung

Sehr geehrter Anteilsinhaber,

wir danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Es ist uns eine Ehre, Sie zu den Anteilsinhabern der betreffenden Teilfonds von „Carmignac Portfolio“ (die „Gesellschaft“) zählen zu dürfen.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass der Verwaltungsrat spezifische Änderungen des Rahmens für nachhaltige Investitionen und der Anlagegrenzen umsetzt, die Auswirkungen auf bestimmte Teilfonds haben. Nachfolgend finden Sie detaillierte Angaben zu den Änderungen.

Dieses Dokument ist wichtig und erfordert Ihre Aufmerksamkeit. Sie können betroffen sein, wenn Sie in die unten aufgeführten Teilfonds investiert haben.

Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachberater.

2. Verfeinerung der definition nachhaltiger investitionen für den SDG-ansatz

Die unterschiedlichen Ansätze zur Definition unternehmerischer Nachhaltigkeit und nachhaltiger Investitionen haben in jüngster Zeit viel Aufmerksamkeit erhalten. Sie wurden allerdings über Jahrzehnte hinweg entwickelt. In den letzten Jahren hat sich das regulatorische Umfeld stark gewandelt, sodass es nun viele unterschiedliche Definitionen und Umsetzungsverfahren gibt. Da kein branchenweit standardisierter Rahmen existiert, wird erwartet, dass jeder Vermögensverwalter seinen eigenen Ansatz entwickelt.

Gemäß unserem Ansatz der kontinuierlichen Überwachung unserer Positionierung haben wir die Struktur unserer nachhaltigen Investitionen vor diesem Hintergrund neu bewertet. Diese Bewertung erfolgte mit dem Ziel, nachhaltige Ergebnisse zu priorisieren, und im Einklang mit unserer Verpflichtung zur Investition in Wertpapiere, die den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft fördern.

Für die folgenden Teilfonds verwendet Carmignac bereits einen regelbasierten Ergebnisrahmen auf der Grundlage der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („SDGs“), um festzustellen, ob es sich bei einem Wertpapier um eine nachhaltige Investition handelt. Dieser gilt seit Januar 2022.

Carmignac Portfolio EmergentsCarmignac Portfolio Grande Europe
Carmignac Portfolio Patrimoine EuropeCarmignac Portfolio Family Governed
Carmignac Portfolio PatrimoineCarmignac Portfolio Emerging Patrimoine
Carmignac Portfolio GrandchildrenCarmignac Portfolio Investissement
Carmignac Portfolio Sécurité*

(* Bitte beachten Sie im Fall des Teilfonds Carmignac Portfolio Sécurité, dass die Definition des nachhaltigen Investierens auch Anlagen in Anleihen mit „zweckgebundener Erlösverwendung“, wie z. B. grüne, soziale oder nachhaltige Anleihen von Unternehmen oder Staaten, sowie Anlagen in nachhaltigkeitsgebundenen Anleihen umfasst.)


Mit Wirkung vom 17. Juli 2023 gilt eine aktualisierte Fassung dieses Rahmens für nachhaltige Investitionen. Diese Fassung soll präziser darstellen, wie Unternehmen innerhalb ihrer „Wertschöpfungskette“ agieren, und Zukunftsperspektiven für nachhaltige Investitionen formalisieren. Gemäß dem optimierten Rahmen werden alle Wertpapiere analysiert, um in noch ganzheitlicherer Weise das Ausmaß ihrer gesamten aktuellen und zukünftigen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit zu bestimmen.

Um als konform mit unserem SDG-Ergebnisrahmen zu gelten, muss ein Unternehmen künftig mindestens eines der drei folgenden Kriterien einschließlich des neu eingeführten Kriteriums „Geschäftliche SDG-Konformität“ erfüllen:

3. Neueinstufung des teilfonds Carmignac Portfolio Emerging Discovery als Artikel-8-fonds

In Übereinstimmung mit unserer Überprüfung des Rahmens für nachhaltige Investitionen und mit unserer laufenden Analyse unserer Teilfondspalette haben wir die Höhe des Anteils an nachhaltigen Investitionen der Portfolios ermittelt. Da sich das Portfolio des Teilfonds Carmignac Portfolio Emerging Discovery im vergangenen Jahr verändert hat, wird er nunmehr als Fonds gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) eingestuft.

Ein wesentlicher Teil des Vermögens des Teilfonds war bereits zuvor konform mit den SDGs, während er weiterhin als Artikel-6-Fonds gemäß SFDR eingestuft war. Beispielsweise lag der Anteil der vom Teilfonds gehaltenen nachhaltigen Investitionen Anfang 2022 bei ungefähr 60%. Anschließend wurde die Anlagephilosophie des Teilfonds geändert, um den Schwerpunkt stärker auf die Wachstumsbereiche der Schwellenländer zu verlagern. Dies führte zu einer größeren Ausrichtung auf die Arten von Unternehmen, die durch unseren SDG-Rahmen bevorzugt werden. Infolgedessen hält der Teilfonds nun rund 90% an nachhaltigen Investitionen.

Angesichts der Anstiegs des Anteils an nachhaltigen Investitionen im Portfolio wird der Teilfonds ab dem 17. Juli 2023 als Artikel-8-Fonds gemäß SFDR statt wie bisher als Artikel-6-Fonds eingestuft.

Der Teilfonds wird den SDG-Ergebnisrahmen (wie oben in Abschnitt 2 dieses Schreibens erläutert) einsetzen, um zu bestimmen, ob Investitionen nachhaltig sind.

Als Artikel-8-Fonds wird der Teilfonds ökologische oder soziale Merkmale bewerben. Infolge der Neueinstufung wird sich der Teilfonds ab dem 17. Juli 2023 verpflichten, einen Mindestanteil von 50% an nachhaltigen Investitionen zu halten (statt 0%, wie für Artikel-6-Fonds üblich). Sein Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit ökologischen und sozialen Zielen beträgt dabei 5% bzw. 15%.

4. Neueinstufung des teilfonds Carmignac Portfolio Climate Transition als Artikel-8-fonds mit einem optimierten rahmen für die klimawende

Der Teilfonds Carmignac Portfolio Climate Transition ist unser Themenfonds, der attraktive Renditen anstrebt, indem er in langfristige nachhaltige Wachstumssektoren und -unternehmen investiert, die im Mittelpunkt der „grünen“ Revolution und der Klimawende stehen. Zugleich leistet er einen positiven Beitrag zur Umwelt, indem er den Übergang in eine emissionsärmere Wirtschaft fördert.

Bisher nutzte der Teilfonds einen zum Teil auf der EU-Taxonomie basierenden Rahmen, der sich in erster Linie auf ökologische Nachhaltigkeit konzentrierte, um zu bestimmen, ob ein Wertpapier als nachhaltige Investition gilt.

Zum 17. Juli 2023 führt der Teilfonds unseren optimierten Rahmen für die Klimawende ein, was bedeutet, dass Unternehmen mit hohen Emissionen ein neues Kriterium (neben einem der beiden vorhandenen Kriterien) einhalten müssen, um als nachhaltige Investition eingestuft zu werden:

Aufgrund unseres überarbeiteten Rahmens für die Klimawende, der ein neues Kriterium für emissionsintensive Unternehmen einführt, entsprechen mehrere Unternehmen im aktuellen Portfolio des Teilfonds nicht mehr der verfeinerten Definition nachhaltiger Investitionen. Diese Investitionen fallen in die Kategorie „Unternehmen in der Übergangsphase“, d. h. derzeit emissionsintensive Unternehmen, die sich zu nachhaltigerem Wirtschaften verpflichtet haben, aber im Moment noch kein wissenschaftlich fundiertes Ziel festgelegt haben, das Treibhausgasemissionen unter Scope 1, 2 und 3 abdeckt.

Nach unserer Überzeugung sind Investitionen in „Unternehmen in der Übergangsphase“ ein wesentlicher Baustein des Wandels hin zur Netto-Null-Wirtschaft und somit konform mit dem Ziel des Teilfonds. Aufgrund unserer Überzeugung bezüglich Unternehmen in der Übergangsphase und unserer Priorisierung eines konsistenten und transparenten Auftretens gegenüber Anlegern haben wir beschlossen, den Teilfonds als Artikel-8- statt als Artikel-9-Fonds einzustufen.

Infolge der Neueinstufung und der verfeinerten Definition nachhaltiger Investitionen wird der Teilfonds ab dem Datum des Inkrafttretens, dem 17. Juli 2023, mindestens 30% an nachhaltigen Investitionen halten (statt 80%, wie für Artikel-9-Fonds üblich). Investmentansatz und -strategie des Teilfonds bleiben unverändert.

5. Weitere informationen zu unserem rahmen für nachhaltige investitionen

Die oben beschriebenen Definitionsänderungen sind eingebettet in unseren bewährten Rahmen für nachhaltige Investitionen. Wenn eine Unternehmen die oben genannten Anforderungen erfüllt, sieht dieser Rahmen darüber hinaus Folgendes vor:

  • ein Due-Diligence-Verfahren für einzelne Wertpapiere einschließlich Negativ-Screenings und Prüfungen über unsere firmeneigene ESG-Plattform START, um die ESG- und Nachhaltigkeitsmerkmale unternehmensweit zu erfassen;

  • Verantwortungsübernahme (Mitwirkung und Beteiligung an Abstimmungen), wenn ein Wertpapier in einem Portfolio gehalten wird;

  • transparente Berichterstattung über unsere Anlageentscheidungen und StewardshipAktivitäten an unsere Kunden.

Wir sind davon überzeugt, dass dieser mehrdimensionale Ansatz Portfoliomanagern und Kunden eine klare, bezifferbare Bewertung der Nachhaltigkeitsergebnisse eines Wertpapiers bietet, die den bewährten Praktiken der Branche und unserer Position als verantwortungsvoller Vermögensverwalter entspricht.

6. Änderungen am teilfonds Carmignac Portfolio Patrimoine Europe

Wir werden folgende geringfügige Änderungen an den Anlagegrenzen des Teilfonds Carmignac Portfolio Patrimoine Europe vornehmen:

  • Aktuelle Anlagegrenze

    Der Teilfonds legt mindestens 40% seines Nettovermögens in Schuldtiteln von Unternehmen/Emittenten an, die ihren Geschäftssitz in europäischen Ländern haben oder dort den überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben, oder in Anleihen, die in einer europäischen Währung begeben werden. Darüber hinaus investiert der Teilfonds in Aktien aus europäischen Ländern bzw. in Aktien, die von Unternehmen/Emittenten begeben werden, die ihren Geschäftssitz in europäischen Ländern, einschließlich der Türkei und Russlands, haben oder dort den überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben.

    Das Nettoexposure gegenüber Aktien und Schuldverschreibungen, die auf eine nichteuropäische Währung lauten, und das Exposure gegenüber nichteuropäischen Währungen sind auf jeweils 20% des Nettovermögens des Teilfonds beschränkt.

  • Überarbeitete Anlagegrenze

    Der Teilfonds investiert hauptsächlich in europäische Aktien und Anleihen. Europäische Aktien sind Aktien von Unternehmen, die ihren Geschäftssitz in europäischen Ländern, einschließlich der Türkei und Russlands, haben oder dort den überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben. Europäische Anleihen sind Schuldtitel von Unternehmen/Emittenten, die ihren Geschäftssitz in europäischen Ländern haben oder dort den überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben, oder in Anleihen, die in einer europäischen Währung begeben werden.

    Das Nettoexposure gegenüber nicht-europäischen Währungen ist auf 20% des Nettovermögens des Teilfonds beschränkt.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Verwaltungsgesellschaft über ihre Niederlassung im Vereinigten Königreich und ihr Investmentteam in London die volle Verantwortung für die Anlageverwaltung des Teilfonds übernimmt. Bisher wurde die Anlageverwaltung des Teilfonds teilweise vom Investmentteam der Verwaltungsgesellschaft in London und teilweise vom Investmentteam seiner Muttergesellschaft in Paris übernommen.

Die oben genannten Änderungen der Anlagegrenzen treten nach der Mitteilungsfrist von einem (1) Monat am 17 August 2023 in Kraft. Anteilsinhaber, die diese Änderung nicht akzeptieren, können ihre Anteile innerhalb von dreißig (30) Tagen ab der Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung gebührenfrei zurückgeben.

7. Datum des inkrafttretens

Die Änderungen unter Punkt 2 bis 4 treten am 17. Juli 2023 in Kraft.

Die unter Punkt 6 genannten Änderungen der Anlagegrenzen treten am 17. August 2023 in Kraft.

Mit den oben genannten Änderungen werden keinerlei sonstige Auswirkungen auf die Anlageziele, Anlagestrategien, Anlagerisiken oder Gebühren der Teilfonds angestrebt.

Wenn Sie Fragen zu den vorstehend beschriebenen Änderungen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzberater in Verbindung. Wenn Sie ein Vertriebspartner von Carmignac sind und Ihre Kunden Fragen hierzu haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem lokalen Vertreter für professionelle Anleger in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Eric Helderle
Verwaltungsratsmitglied

ISIN:

Absatz 2:
LU1299303229; LU1792391242; LU1299303062; LU0992627025; LU0992626480; LU0992626563; LU0992626993; LU1623762413; LU0992626720; LU2420650777; LU2420651072; LU0099161993; LU0807688931; LU0807689079; LU0807689152; LU0294249692; LU0992628775; LU0992628858; LU2139905785; LU0992628932; LU1623761951; LU2206982626; LU2212178615; LU2420652633; LU2420652807; LU2420652989; LU1744628287; LU2181689576; LU2427321380; LU1932476879; LU2490324840; LU2490324683; LU1744630424; LU2369619742; LU2427321463; LU2490324766; LU1966630706; LU2004385154; LU1966630961; LU1163533422; LU1163533695; LU1299305190; LU1299305356; LU1299305513; LU1299305786; LU1299305943; LU1163533349; LU0992628429; LU0992628692; LU0992627611; LU1792391671; LU1163533778; LU0992627702; LU0992627884; LU0992627967; LU0992628346; LU0592698954; LU0807690911; LU0807690838; LU0592699259; LU0592699093; LU0992631647; LU0992631720; LU0992631993; LU0992632025; LU1966631001; LU2004385667; LU1966631266; LU2427320655; LU2427320739; LU2420652393; LU2420652476; LU1299311164; LU1299311321; LU1299311677; LU1299311834; LU0992625839; LU2426951195; LU1299306321; LU1299306677; LU1299307055; LU1299306834; LU0992624949; LU1792391911; LU0992625086; LU0992625243; LU2420653367; LU2490324253

Punkt 3:
LU0336083810; LU0807689582; LU0992629740; LU0992630169; LU1623762256; LU0992630086; LU2420651155; LU2420651239; LU2427320499; LU2427320572

Punkt 4:
LU0164455502; LU0807690754; LU0705572823; LU0992629237; LU1623762090; LU0992629401

Punkt 6:
LU1744628287; LU2181689576; LU2427321380; LU1932476879; LU2490324840; LU2490324683; LU1744630424; LU2369619742; LU2427321463; LU2490324766

Mitteilung gemäß § 167 Absatz 3 KAGB ausschließlich in Verbindung mit Punkt 6 oben.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!