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Fünf weitere Fonds von Carmignac mit SRI-Label

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Carmignac freut sich, Sie über die Verleihung des SRI-Labels an die Fonds Carmignac Investissement, Carmignac Portfolio Investissement, Carmignac China New Economy, Carmignac Portfolio China New Economy und Carmignac Portfolio Flexible Bond informieren zudürfen. Insgesamt tragen nun 13 unserer Fonds mit einem verwalteten Vermögen von über 10 Milliarden Euro dieses Label1.

Wir sind sehr froh darüber, dass wir erneut dieses Label erhalten, denn es dient nicht nur zur Orientierung, sondern schafft auch Vertrauen unter Anlegern, die nachhaltige Anlagen suchen

- Sandra Crowl, Stewardship Director bei Carmignac

Ein paar Wörter zu den ausgezeichneten Fonds

  • Carmignac
    Anlagestrategie


    Die Fonds legen mit einem sozial verantwortungsvollen Ansatz weltweit in Aktien von Unternehmen an, die von langfristigen Trends profitieren (Fonds gemäß Artikel 8 der SFDR-Verordnung).

  • Carmignac
    Strategie „China New Economy“

    Die Fonds legen, ohne darauf beschränkt zu sein, gemäß einem sozial verantwortungsvollen Ansatz in nachhaltigen Wachstumsthemen innerhalb der chinesischen New Economy an (Fonds gemäß Artikel 8 der SFDR-Verordnung).

  • Carmignac
    Strategie „Flexible Bond“


    Der Fonds setzt gemäß einem sozial verantwortungsvollen Anlageansatz eine flexible Allokation auf den weltweiten Anleihenmärkten bei gleichzeitiger Absicherung des Währungsrisikos ein (Fonds gemäß Artikel 8 der SFDR-Verordnung).

Weitere Informationen über den verantwortungsbewussten Anlageansatz unserer Fonds finden Sie

im Abschnitt „Verantwortungsbewusstes Investment“

Das SRI-Label wurde 2016 vom französischen Wirtschafts- und Finanzministerium ins Leben gerufen. Es wird nach einem strengen, von einer unabhängigen Organisation (AFNOR oder Ernst & Young) durchgeführten Audit vergeben und jährlich erneuert. Weitere Informationen finden Sie unter www.lelabelisr.fr. Die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) 2019/2088 ist eine Verordnung, die von Vermögensverwaltern verlangt, ihre Fonds zu klassifizieren nach „Artikel 8“-Fonds, die umweltbezogene und soziale Merkmale bewerben, „Artikel 9“-Fonds, die nachhaltige Investments mit messbaren Zielen tätigen, oder „Artikel 6“-Fonds, die nicht unbedingt ein Nachhaltigkeitsziel verfolgen müssen. Weitere Informationen finden Sie auf https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj?locale=de.

1Quelle: Carmignac, 31.08.2021.

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